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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Zugangseröffnung für elektronische Kommunikation

1. Allgemeine Grundsätze der elektronischen Kommunikation

Die Gemeindeverwaltung Denzlingen bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation. Wir weisen darauf hin, dass keine E-Mail Verschlüsselung stattfindet. Da beim Versand einer E-Mail an die Gemeinde Denzlingen eine unbefugte Kenntnisnahme oder Verfälschung auf dem Übertragungsweg nicht ausgeschlossen werden kann, bitten wir Sie deshalb, in den Fällen, in denen sensible Daten übertragen werden sollen, die papiergebundene Kommunikation oder fragen Sie telefonisch nach einem sicheren Übertragungslink für Daten.

Wird von Ihnen der Kommunikationsaustausch per E-Mail begonnen, geht die Gemeindeverwaltung Denzlingen davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Voraussetzung für eine weitere Bearbeitung ist, dass die zugesandten elektronischen Dokumente eine vollständige Absenderadresse enthalten und der Spezifikation RFC 2821 entsprechen.

Möchten Sie Dateien an die Verwaltung übertragen oder senden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden.

Die Gemeinde Denzlingen nimmt E-Mails in den Formaten "Text" und "HTML" an.

E-Mail-Anhänge werden bei formfreien Schreiben in den Dateiformaten
  • Textdateien im Format ANSI (*.txt)
  • Rich Text Format (*.rtf)
  • Microsoft Office Dokumente ( *.docx, *.xlsx, *.pptx)
  • Portable Data File bis Version 2.0 (*.pdf)
  • Bilddaten (*.jpg, *.jpeg, *.png, *.gif, *.tif)
  • ZIP Komprimierte Anhänge (*.zip) (sofern nur o.g. Dateien enthalten sind)
E-Mail-Anhänge werden bei formgebundenen Schreiben nur im Dateiformat Portable Data File bis Version 2.0 (*.pdf) entgegengenommen und nur wenn die qualifizierte elektronische Signatur in das PDF-Dokument integriert ist (PDF-inline).

Dateianhänge, die Makros, sonstige ausführbare Dateien oder Viren enthalten, werden vom System automatisch aus der E-Mail entfernt. Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden. Diese E-Mails können grundsätzlich nicht bearbeitet werden.

Bitte beachten Sie auch, dass E-Mails inkl. Anhänge (Attachments) nur bis zu einer maximalen Größe von 10 MB empfangen werden. Ist Ihre Datei größer oder hat sie ein anderes Dateiformat, als oben beschrieben, bitten wir um telefonische Nachfrage nach einem Übertragungslink. Bei sehr vertraulichen Dokumenten um persönliche Abgabe bei der zuständigen Stelle.

2. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG - BW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Die Gemeindeverwaltung Denzlingen eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung und nicht für Dritte wie zum Beispiel verlinkte Einrichtungen oder andere Behörden gelten.

Formfreie Kommunikation

Für eine formfreie Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift, also die Schriftform, nicht zwingend vorgeschrieben) wurde folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

Des Weiteren können Sie unsere Mitarbeiter über die Seite Ämter unter Ansprechpartner oder über die E-Mailadressen auf Briefköpfen der Gemeindeverwaltung Denzlingen kontaktieren.

Die Gemeinde Denzlingen bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.

Formgebundene Kommunikation

Die Gemeinde Denzlingen bietet Ihnen mit dem Behördenkonto im Serviceportal BW eine kostenlose Plattform zur sicheren, verschlüsselten Kommunikation an.

Was benötigen Sie zur Kommunikation?
Um ein Dokument an ein Behördenkonto senden zu können, müssen Sie über ein eigenes Servicekonto mit Zugriff auf das Adressbuch der öffentlich adressierbaren Servicekonten verfügen. Dies erfordert eine kostenlose Registrierung bei ServiceBW.

Bei Vorgängen mit Schriftformerfordernis:

Die Behördenkonten im Serviceportal BW können schriftformersetzend genutzt werden.

Um die schriftformersetzende elektronische Form zu erfüllen, müssen Sie Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar ermöglicht, ist nicht zulässig.

Jedes Dokument muss eigenständig qualifiziert elektronisch signiert sein. Das heißt mehrere Dokumente dürfen nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

3. Ansprechpartner für die elektronische Kommunikation

Sollten Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Denzlingen haben, wenden Sie sich an: